Ab dem 1. Januar 2024 wird das rosafarbene Papier- durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept Bitte beachten Sie, dass folgende Verschreibungen davon ausgeschlossen sind: Diese sind wie zuvor„Elektronisches Rezept (E-Rezept)“ weiterlesen