Ab dem 1. Januar 2024 wird das rosafarbene Papier- durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept
Bitte beachten Sie, dass folgende Verschreibungen davon ausgeschlossen sind:
- Privatrezepte
- Betäubungsmittelrezepte
- Rezepte für Hilfsmittel (wie z. B. Blutzuckerteststreifen, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Verbandsmaterialien, … )
- Heilmittel (wie z.B. Krankengymnastik, Fußpflege, … )
- Überweisungen
Diese sind wie zuvor ausschließlich auf Papier in der Praxis erhältlich.
Zudem sind wir wie bisher dazu angehalten, einmal im Quartal Ihre aktuelle Gesundheitskarte einzulesen sowie uns mittels eines persönlichen Kontaktes über die Richtigkeit der Dauermedikation und der Angaben zu Ihrer Person zu überzeugen. Ein ausschließlicher Kontakt über unser Rezept-Bestellformular ist weiterhin nicht möglich.
Hier gelangen Sie direkt zu unserer Rezeptvorbestellung: Rezepte & Überweisungen